Wollen Sie an der Schule für Chinesische Kampfkunst unterrichtet werden, dann linformieren Sie sich über die allgemeinen Schulregeln. Sie haben den Zweck, dass der Unterricht weder gestört noch unnötig unterbrochen wird oder beendet werden muss. Die Schule ist bemüht für jeden das gleiche Ziel bereitzustellen. Die Schulregeln sind verbindlich.
REGELMÄSSIGE ANWESENHEIT UND TEILNAHME AM UNTERRICHT
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Die Schulleitung weist darauf hin, dass nur eine regelmäßige Teilnahme den nötigen Fortschritt für eine dem Schüler individuelle Entwicklung dienen kann, daher sollten Sie sich so gut wie möglich die nötige Zeit für dieses Vorhaben reservieren.
GESUNDHEIT UND KAMPFKUNST
- Die Anwendung sämtlicher Übungen, die im Unterricht gezeigt und erklärt werden, sind für gesunde Menschen gedacht und erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Keine der dargestellten Übungen sind zur Therapie oder zur Behandlung gedacht.
Bevor Sie diese oder irgendwelche anderen Übungen ausführen, konsultieren Sie bitte Ihren Hausarzt und klären sie ab, ob die Übungen für Sie geeignet und gesundheitlich unbedenklich sind.
Keine der Informationen, die auf dieser Webseite gezeigt und erklärt oder in ähnlicher weise dargestellt werden, sollen gar als Diagnose oder medizinischer Ratgeber dienen. Obwohl alle auf auf dieser Webseite dargestellten Informationen für korrekt gehalten werden, lehnt die Schule für Chinesische Kampfkunst jegliche Schadensersatzforderungen aufgrund Verletzungen oder anderweitigen Schaden durch Ausführung gezeigter Übungen ab.
DAS BETRETEN DER HALLE MIT STRASSENSCHUHEN IST AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT
- Für den Unterricht werden nur die für die Kampfkunst erforderlichen Schuhe akzeptiert.
GADEROBE
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Es wird keine Haftung für entwendete Kleidungsstücke oder Wertgegenstände übernommen. Behalten Sie Ihre Wertsachen während des Trainings in der Halle in Ihrer Sichtnähe.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
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Versäumt Unterrichtsstunden oder freiwilliges Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht zur Zahlungspflicht. Ausgenommen sind bei längeren fernbleiben durch Krankheit oder Kur (nur mit Nachweis !) die länger als 4 Wochen andauern. In diesem Fall werden die Kursgebühren für die Ausfallzeit anteilig zurückerstattet.
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Kursgebühren sind monatlich zu Anfang der Kursteilnahme zu entrichten, in den darauf folgenden Monaten jeweils bis spätestens zum Anfang des 5. Kalendertages, unter der jeweiligen Angabe der Kursbezeichnung, in Bar oder auf ein angegebenes Konto zu überweisen.
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Kommt ein Kursteilnehmer mit den Zahlungen in Verzug, oder die Kursgebühr erfolgt wiederholt gar nicht, kann die Schulleitung die Leistung gegenüber dem KursteilnehmerIn ganz oder teilweise für beendet erklären.
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