PRÄSENTATION

WU GUAN


Die Schule für Chinesische Kampfkunst 
versteht sich als ein Ort,in dem gelehrt,
gelernt, geforscht, entdeckt wird und
Kampfkunst gelebt werden kann. 
Versteht man darüber hinaus die 
Schule als Gemeinschaft, ist es
für alle selbstverständlich, dass
gegenseitige Achtsamkeit, 
 partnerschaftlicher Umgang 
als wichtige Grundwerte 
verstanden werden.
 


Wollen Sie an der Schule für Chinesische Kampfkunst unterrichtet werden, dann linformieren Sie sich über die allgemeinen Schulregeln. Sie haben den Zweck, dass der Unterricht weder gestört noch unnötig unterbrochen wird oder beendet werden muss. Die Schule ist bemüht für jeden das gleiche Ziel bereitzustellen. Die Schulregeln sind verbindlich.





REGELMÄSSIGE ANWESENHEIT UND TEILNAHME AM UNTERRICHT
  • Die Schulleitung weist darauf hin, dass nur eine regelmäßige Teilnahme den nötigen Fortschritt für eine dem Schüler individuelle Entwicklung dienen kann, daher sollten Sie sich so gut wie möglich die nötige Zeit für dieses Vorhaben reservieren.


GESUNDHEIT UND KAMPFKUNST

  • Wenn Sie bei der Ausführung verschiedenster Übungen gesundheitlichen Bedenken erwartet, sind Sie aufgefordert zu einem Arzt zu gehen und sich dort beraten zu lassen. Bitte informieren Sie mich gegebenenfalls darüber. Es wird keine Haftung übernommen bei Übungsdisziplinen die Sie nicht verwenden können.


DAS BETRETEN DER HALLE MIT STRASSENSCHUHEN IST AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT

  • Für den Unterricht werden nur die für die Kampfkunst erforderlichen Schuhe akzeptiert.


GADEROBE

  • Es wird keine Haftung für entwendete Kleidungsstücke oder Wertgegenstände übernommen. Behalten Sie Ihre Wertsachen während des Trainings in der Halle in Ihrer Sichtnähe.


ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  • Versäumt Unterrichtsstunden oder freiwilliges Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht zur Zahlungspflicht. Ausgenommen sind bei längeren fernbleiben durch Krankheit oder Kur (nur mit Nachweis !) die länger als 4 Wochen andauern. In diesem Fall werden die Kursgebühren für die Ausfallzeit anteilig zurückerstattet.
  • Kursgebühren sind monatlich zu Anfang der Kursteilnahme zu entrichten, in den darauf folgenden Monaten jeweils bis spätestens zum Anfang des 5. Kalendertages, unter der jeweiligen Angabe der Kursbezeichnung, in Bar oder auf ein angegebenes Konto zu überweisen.
  • Kommt ein Kursteilnehmer mit den Zahlungen in Verzug, oder die Kursgebühr erfolgt wiederholt gar nicht, kann die Schulleitung die Leistung gegenüber dem KursteilnehmerInn ganz oder teilweise für beendet erklären.